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Hallo!!! Ja Sie - haben Sie den Rückschnitt
in ihrem Garten verpasst?
Auf
Grund des Vogelschutzes ist das nur von Oktober bis Ende Februar erlaubt!
Erfolgt der Rückschnitt zu spät, liegt eine Ordnungswidrigkeit
vor und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Vom 1. März bis Ende September ist nur
der Form-/Pflegeschnitt erlaubt.
Wir helfen ihnen bei der Bewältigung
des Dickichts und sorgen für einen guten Eindruck in ihrem Garten. Ganz gleich ob die Hecke in Form gebracht, der Rasen gestutzt oder an anderer Stelle nachgesät werden muss. Hilfe
naht!
Wir
haben fast immer Termine frei und kommen gern unverbindlich einmal vorbei.
Ein
Anruf genügt!
Mobil: 0176 / 63 13 72 63
Unsere
Dienstleistungen von A bis Z
Sollten Sie hier nicht fündig werden, sprechen Sie uns bitte an!
- Bauüberwachung (Koordinierung von Gewerken)
- Nebenkostenabrechnung
/ Heizkostenabrechnung*
- Dachrinnenreinigung
- Entrümpelungen
- Gartenpflege
- Gebäudesicherung (Schlösser, Sicherheitsbeschläge)
- Gebäudeüberwachung (Videoüberwachung, Zugangskontrolle)
- Gehweg- u. Terrassenreinigung
- Grabpflege (Säuberung und Neubepflanzung)
- Graffitientfernung
- Hausmeisterdienste
- Immobilienverwaltung*
- Markierungsarbeiten mit Schild und Farbe, z.B. Fluchtwege
- Montagearbeiten (auch als "dritte Hand")
- Tapezier- und Malerarbeiten
- Wohnungsabnahmen und Übergaben*
*Kernkompentenzen
Sprechen Sie uns an, denn nur wer
fragt,
dem kann auch geholfen
werden!